…., oder warum Sexualstraftäter in die Liste der gefährdeten Arten aufgenommen werden müssen und bessere Haftbedingungen, etwa mit Computern, Garten und eigener Küche benötigen, da diese nicht mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte kollidieren, ergänzt der Link mit dem Plan einer Hamburger CDU – Politikerin.
Diesen Vorschlag macht eine Politikerin bezüglich der Sicherheitsverwahrung nach verbüßter Haft. Da Medien und Politik in dieser Angelegenheit überwiegend von Kinderschändern und Vergewaltigern sprechen, möchte ich diese Personengruppen einmal mit Transidenten und Intersexuellen, im weiteren TransGender und unwissend, diskriminierend auch ausgrenzend belächelt, Transsexuelle genannt, vergleichen. Wer jetzt glaubt das sei weit hergeholt, Irrtum, Sie kennen die Realität in Deutschland und weiteren 8 EU-Staaten nicht.
Die Kinderschänder sind nähmlich vor dem Gesetz besser gestellt wie TransGender. Im Gegensatz zu Transgendern genießt der Vergewaltiger und Mißhandler den vollen Schutz des Grundgesetzes. Er kann nicht zu medizinischen Behandlungen oder physischen Veränderungen gezwungen werden.
- Beispiel: Artikel 2, Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein, ist es, aber in diesem Vergleich, nur für den Kinderschänder. Um es ganz deutlich zu machen, der Vergewaltiger muss einer Therapie mit triebhemmenden Mitteln zustimmen, logischerweise gilt dies auch für Kastrationen.
Laut dem sogenannten “Transsexuellengesetz” unterliegt der Transgender im Gegensatz zum Sexualstraftäter rassistischer und faschistischer Gesetzgebung. Der Transgender muss laut Transsexuellengesetz, “dauerhafte Fortpflanzungsunfähigkeit” nachweisen. Das ist Eugenik in der Tradition der Nürnberger Gesetze zur Rassenhygiene. Für diese gesetzlich zementierte Menschenverachtung aus dem Jahr 1980 gibt es keine Entschuldigung, zu erklären nur mit rassischer Willkür. Wie wir alle aus dem Geschichtsbüchern wissen, folgte der Eugenik im “Dritten Reich”, die Euthanasie, die willkürliche Zwangstötung. Ach, bevor ich es vergesse, Transgender unterliegen auch dem Zwang zur anpassenden Operation. Was ist mit denen, die zum Beispiel aus Angst vor dieser Operation, damit zufrieden sind ihr gezeugtes Geschlecht in der Gesellschaft zu leben.?
Es wird wohl seine menschlichen, also humanistischen Gründe haben das Vergewaltiger, Kinderschänder und Sexualstraftäter durch das Grundgesetz geschützt werden.
Welche Verbrechen haben Transgender durch ihre Zeugung und die mutative Geburt begangen, daß ihnen Menschenrechte und der Schutz des Grundgesetzes verweigert wird ?
- Beispiel: Gutachten
Der Vergewaltiger hat die Chance, abhängig von Gericht und Bundesland, mit maximal 4 Gutachten deren medizinische Kompetenz maßgeblich ist, entweder die JVA oder die Forensik zu verlassen.
Der oder die Transgender muss mindestens 4 unnötige Gutachten für die Antragsgerichte (Ausweise, Geburtsurkunde, die Anerkennung des gelebten Geschlechtes) und zwei notwendige Gutachten zur medizinischen respektive chirurgischen Behandlung beibringen. Alle diese Gutachten sollen die selbe Frage beantworten. Die Antwort muss immer die selbe sein: “Es handelt sich um das Transidente, Transsexuelle Syndrom.” Das heißt, der Transgender muss für sein bürgerliches Recht, das Leben im gezeugten Geschlecht, den Ausweis, die korrigierte Geburtsurkunde mehr Gutachten für die Gerichte anfertigen lassen als ein Vergewaltiger der wieder auf die Menschheit los gelassen werden will. Das ist ein Verstoss gegen das Grundgesetz, das Gleichheitsgebot.
Artikel 3, Grundgesetz
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Das ist noch nicht alles. Neben der höheren Gutachtenquote (6 Gutachten) kommt jetzt für den Transgender der gerichtliche Anerkennungsprozess durch den zuständigen Richter am Antragsgericht. Da heißt es in dem unseligen rassistischen Transsexuellengesetz doch tatsächlich, der Richter bestimmt (?) die Gutachter und in der Praxis ist der Richter nicht an die Gutachten gebunden. Das heißt, daß für meinen Ausweis, Führerschein, Sozialversicherung etc., der in der Regel männliche Richter, entscheidet nach Gutdünken und persönlicher Willkür über mein Geschlecht. Er entscheidet nach mündlicher Anhörung und wenn er will zieht er zu dieser Anhörung einen “Vertreter des öffentlichen Interesses” hinzu. Das nenne ich gemeinschaftlichen Mißbrauch und Vergewaltigung meiner selbst und meiner Menschenwürde.
Ansonsten muss man sagen, dass Winfried Sobottka krank ist, was ihm sogar von einem Gerichtspsychiater amtlich bestätigt wurde:
http://www.derwesten.de/staedte/luenen/Bewaehrungsstrafe-fuer-abstruse-Beschimpfungen-id3974058.html
Zum Thema Missbrauch gibt es eine Äußerung von Winfried Sobottka, die selbst für seine Verhältnisse extrem dumm ist:
“Solche Frauen haben eindeutig eine Mitschuld, wenn sie von einem kranken Sextäter angefallen werden, weil sie genau die Reize senden, die seinen Verstand ausschalten.“
http://belljangler.wordpress.com/2011/05/22/annika-joeres-die-neue-alice-schwarzer-tristane-banon-dominique-strauss-khan-ruhrbarone-papst-benedikt-uni-bochum/
Von Sobottka sollte man sich besser fernhalten, das kriegt man schnell mit, wenn man nach “Nationalsozialistischer Blog” und “müssen wir ihre Kinder morden” googelt.
Unrecht an den Transgendern kann man auch aufzeigen, ohne gegen (fehlkonditionierte) Sexualstraftäter Wind zu machen….
Es geht nicht um Unrecht in diesem Artikel, es soll auch kein Wind gemacht werden, es geht mir darum das die Anwendung bürgerlicher Grundrechte gewahrt wird. Außerdem weise ich darauf hin das mir als betroffener Frau und Mißbrauchsopfer in der Kindheit, die Besserstellung, die existierende Ungleichheit richtig Kopfschmerzen macht. Das ganze bekommt seine besondere Note durch eugenische Gesetzgebung.
Mir wurde unter Berufung auf das Transsexuellengesetz die Teilnahme an der Landtagswahl unmöglich gemacht und nicht den Fehlkonditionierten.
Zitat: “Mir wurde unter Berufung auf das Transsexuellengesetz die Teilnahme an der Landtagswahl unmöglich gemacht und nicht den Fehlkonditionierten.”
=> Das ist tatsächlich ungeheuerlich, haben Transsexuelle nur eingeschränkte politische Rechte?
Ansonsten muss man sagen, dass die ganze Gesellschaft kank ist, und dass es eigentlich nur Sinn machen kann, der Wurzel ALLEN ÜBELS entgegen zu treten. Das heißt: Weg vom Patriarchat, hin zu unserer sozialen Natur::
http://belljangler.wordpress.com/2010/08/19/winfried-sobottka-warum-ich-behaupte-der-angekundigte-messias-zu-sein-gottin-frau-hannelore-kraft-sylvia-lohrmann-annika-joeres-ruhrnachrichten-lunen-waz-lunen-katholische-kirche-berlin-ev/
Erinnern möchte ich noch daran, dass “Kinderschänder” in ihrer Kindheit meist selbst Opfer von “Kinderschändung” waren.